AGB
Kurszweck
- Ziel aller Kurse ist die Verbesserung der Fahrzeug-Beherrschung zur Steigerung der Sicherheit
- Kein Kurs wird als Wettkampf- oder Rennveranstaltung durchgeführt
Kursregeln
- Oberstes Gebot ist die gegenseitige Rücksichtnahme
- Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises für die entsprechende Kategorie sein
- Die an den Fahrtrainings teilnehmenden Motorräder müssen immatrikuliert (haftpflichtversichert) sein (1)
- Komplette Schutzausrüstung mit Integral- oder Klapphelm, protektorengeschützter Jacke und Hose, guten Handschuhen und Motorrad-Stiefeln ist bei allen Veranstaltungen obligatorisch
- Verbot jeglicher Art von Rundenzeitmessung
- Slicks und Reifenwärmer sind nicht erwünscht (1)
- Die Gruppeneinteilung kann vom Veranstalter entsprechend den eingegangenen Anmeldungen angepasst werden
- Im Angebot sind keinerlei Versicherungsleistungen eingeschlossen.
Der Teilnehmer hat sich selbst um einen genügenden Versicherungsschutz zu kümmern - Vor Kursbeginn ist ein «Verzicht auf Rechtsansprüche» gegenüber dem Veranstalter zu unterzeichnen
- Den Anweisungen des Veranstalters, der Instruktoren und des Streckenbetreibers ist Folge zu leisten
- Verbot von Burnouts und Donuts auf der Strecke und im Fahrerlager
- Lärmvorschriften des Rundkurs-Betreibers müssen eingehalten werden
(1) Ausnahme: Gruppe Expert bei Sportfahrertrainings
Anmeldung, Zahlung, Rücktritt
- Die Anmeldung ist verbindlich
- Die Zahlung ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Kursbestätigung fällig
- Bei Anmeldungen weniger als 10 Tage vor der Veranstaltung wird ein Zuschlag von CHF 100.- verrechnet
- Ist ein Teilnehmer verhindert, kann er eine Ersatz-Person für die Teilnahme vorschlagen
- Tritt ein Kursteilnehmer nach Erhalt der Kursbestätigung vom Vertrag zurück, sind folgende Leistungen fällig:
bis 28 Tage vor der Veranstaltung 25% der Kosten
bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50% der Kosten
kürzer als 14 Tage vor Veranstaltung die vollen Kosten - Die Veranstaltungen werden bei jeder Witterung durchgeführt
- Es besteht kein Recht auf Rückvergütung bei Ausfall von Trainingszeiten aufgrund der Witterung, bei Unfällen oder Streckensperrungen
Persönlichkeitsschutz
- An den Anlässen der «Peter Studer have-fun Fahrtrainings» werden Fotos und Videos aufgenommen.
- Anwesende Teilnehmer, Gäste und Helfer stimmen der Veröffentlichung der Aufnahmen durch den Veranstalter zu und verzichten auf den entsprechenden Persönlichkeitsschutz.
Gerichtsstand, Rechtsordnung
- Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
- Der Kunde anerkennt Olten als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile des Vertrages sollen in diesem Falle so ausgelegt werden, dass der Sinn des Vertrages erhalten bleibt.